Der Kirchenvorstand
Aufgaben
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortkirchlichen Vermögens. Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und den staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.
Mitglieder
- Pfr. Franz Bernhard Lanvermeyer, Vorsitzender
- Dr. Andreas Eiynck, stellvertretender Vorsitzender
- Marion Abeln
- Bernhard Ahlers
- Franz Boyer
- Jürgen Demann
- Dr. Andrea Hilling
- Mark Hofschröer
- Georg Kruse
- Bernhard Pollmann
- Leo Pott
- Heinz Reppien
- Marco Schrage, Kpl.
- Andreas Tönjes
- Ulrich Wolbeck